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Netwrix Master Software- und Servicevereinbarung

Veröffentlicht am 27. August 2025

BITTE LESEN SIE DIESEN MASTER-SOFTWARE- UND SERVICEVERTRAG (DIESEN „VERTRAG“) SORGFÄLTIG DURCH. SIE MÜSSEN DIE BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGS LESEN UND ENTWEDER AKZEPTIEREN ODER ABLEHNEN, BEVOR SIE IRGENDEIN PRODUKT HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN, ZUGREIFEN ODER VERWENDEN. INDEM SIE AUF DEN „ICH AKZEPTIERE“-BUTTON KLICKEN, DAS PRODUKT HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER AUF ANDERE WEISE ZUGREIFEN ODER VERWENDEN, BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE ALLE BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGS GELESEN HABEN, SIE VERSTEHEN UND SICH RECHTLICH AN SIE BINDEN LASSEN. DIESER VERTRAG IST DURCHSETZBAR GEGEN SIE UND DIE ENTITÄT, IN DEREN AUFTRAG DAS PRODUKT VERWENDET WIRD (BEISPIELSWEISE, FALLS ZUTREFFEND, IHR ARBEITGEBER). Wenn der Kunde die Software als Upgrade für ein bestehendes Softwareprodukt von Netwrix herunterlädt, stimmt der Kunde zu, dass die Bedingungen dieses Vertrags für das entsprechende Softwareprodukt als Upgrade gelten und dass dies die einzigen anwendbaren Bedingungen für die aufgerüstete Software sind. Netwrix kann die Bedingungen dieses Vertrags jederzeit nach eigenem Ermessen aktualisieren. Netwrix wird den Kunden über wesentliche Aktualisierungen informieren und die fortgesetzte Nutzung der Software nach einer solchen Benachrichtigung stellt die Zustimmung des Kunden zu den aktualisierten Bedingungen dar. WENN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGS NICHT ZUSTIMMEN, KLICKEN SIE NICHT AUF DEN „ICH AKZEPTIERE“-BUTTON, LADEN SIE KEIN PRODUKT HERUNTER, INSTALLIEREN, ZUGREIFEN ODER VERWENDEN SIE ES NICHT.

Diese Vereinbarung wird von und zwischen Netwrix Corporation, einer Gesellschaft nach dem Recht des Staates Delaware („Netwrix“), und der Entität, in deren Namen das anwendbare Produkt genutzt wird („Customer“) (jeweils eine „Party“ und zusammen die „Parties“) geschlossen. Diese Vereinbarung, zusammen mit allen hierin durch Verweis einbezogenen Dokumenten, legt alle Bedingungen und Konditionen fest, die für die Nutzung der Produkte durch den Kunden gelten.


DEFINITIONS. Alle großgeschriebenen Begriffe, die hierin verwendet werden, haben die Definitionen, die ihnen in diesem Abschnitt oder an anderer Stelle in diesem Vertrag zugeschrieben werden.

  • Affiliate“ bezeichnet eine Entität, die von einer Partei kontrolliert wird, unter gemeinsamer Kontrolle mit dieser steht oder eine Partei kontrolliert, wobei „Kontrolle“ einen Eigentumsanteil von mehr als fünfzig Prozent bedeutet.
  • Cloud Service“ bezeichnet jede proprietäre Software von Netwrix, die als gehostetes Software-as-a-Service (SaaS)-Angebot zugänglich gemacht wird.
  • Software“ bezeichnet die proprietären lizenzierten Computerprogramme von Netwrix, die heruntergeladen und/oder installiert wurden. Der Begriff Software umfasst Trial Software, Subscription Software und Perpetual Software.
  • Beta Software“ bezeichnet eine Version der Software vor der allgemein verfügbaren kommerziellen Veröffentlichung, die Netwrix dem Kunden für Zwecke der Entwicklung und des Tests von Netwrix vor einer allgemein verfügbaren kommerziellen Veröffentlichung zur Verfügung stellt.
  • Trial Software“ bezeichnet Software, die zum Zwecke der temporären Evaluation heruntergeladen wird. Der Begriff „Trial Software“ umfasst auch Beta-Software.
  • Subscription Software“ bezeichnet Software, die mit zeitlichen Einschränkungen lizenziert ist, ausgenommen Trial Software, gemäß einer Bestellung.
  • Abonnementlaufzeit“ bezeichnet (i) den Zeitraum, in dem Netwrix dem Kunden Zugang zu den Cloud-Diensten gewährt, oder (ii) den Zeitraum, in dem Netwrix dem Kunden eine Lizenz für die Abonnementsoftware erteilt, oder (iii) den Zeitraum, in dem Netwrix dem Kunden Zugang zu Support-Dienstleistungen für Dauerhafte Software gewährt, wie in der entsprechenden Bestellung angegeben.
  • Perpetual Software“ bezeichnet Software, die gemäß einer Bestellung ohne zeitliche Begrenzung lizenziert ist.
  • Products“ bezeichnet die in der entsprechenden Bestellung aufgeführten Cloud Services und Software, die gemäß dieser Vereinbarung und der Dokumentation bereitgestellt werden.
  • Dokumentation“ bezeichnet die technische Dokumentation, die mit den Produkten geliefert oder dem Kunden von Netwrix unter www.netwrix.com/documentation.html zur Verfügung gestellt wird, ausgenommen Links zu Informationen oder Daten unter einer anderen URL.
  • Services“ bezeichnet die Support Services und Professional Services.
  • Support Services“ bezeichnet jegliche Fernwartungs- und Supportdienstleistungen für Produkte, die gemäß eines Auftrags dem Kunden bereitgestellt werden.
  • Professional Services“ bezeichnet jegliche Fern- oder Vor-Ort-Dienstleistungen, die abgesehen von Support Services gemäß einer Bestellung dem Kunden bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Bereitstellung, Konfigurationen, Integrationen und Anpassungen.
  • Quote“ bezeichnet jedes von Netwrix ausgestellte Angebot für Software oder Dienstleistungen.
  • Order“ bezeichnet jede Bestellung von Produkten oder Dienstleistungen, einschließlich eines unterzeichneten Angebots oder eines anderen Dokuments gemäß einem Angebot, oder wie anderweitig in diesem Vertrag angegeben.

1. BESTELLUNGEN.

1.1 Bestellungen. Von Zeit zu Zeit kann der Kunde Bestellungen direkt an Netwrix oder indirekt über einen autorisierten Wiederverkäufer oder Distributor von Netwrix (jeweils ein „Partner“) einreichen, wobei jede Bestellung (a) auf dieses Abkommen Bezug nimmt und davon geregelt wird, (b) die von dem Kunden bestellten und von Netwrix bereitzustellenden Produkte und Dienstleistungen aufführt, (c) die damit verbundenen Abonnementlaufzeiten für solche Produkte und Dienstleistungen festlegt und (d) alle damit verbundenen Gebühren, die vom Kunden oder Partner an Netwrix dafür zu zahlen sind. Wenn eine Bestellung von einem Partner eingereicht wird, hat der Kunde eine separate Vereinbarung mit dem Partner bezüglich der Zahlungsverpflichtungen des Kunden an den Partner und der Partner hat eine separate Vereinbarung mit Netwrix bezüglich der Zahlungsverpflichtungen des Partners an Netwrix (aber dieses Abkommen gilt für und regelt die Nutzung und den Erhalt von Produkten und Dienstleistungen durch den Kunden).

1.2 Produkte. Während der entsprechenden Abonnementlaufzeit stellt Netwrix dem Kunden die in der jeweiligen Bestellung identifizierten Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung. Bezüglich aller Produkte, die Software sind, gewährt Netwrix dem Kunden hiermit ein begrenztes, nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, während der entsprechenden Abonnementlaufzeit die betreffende Software zu installieren und ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden zu nutzen. Bezüglich aller Produkte, die Cloud-Dienst sind, gewährt Netwrix dem Kunden hiermit ein begrenztes, nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, während der entsprechenden Abonnementlaufzeit auf den betreffenden Cloud-Dienst zuzugreifen und diesen ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden zu nutzen.

1.3 Einschränkungen. Der Kunde wird keinen Personen, die nicht Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Kunden sind („Authorized Users“), Zugang zu einem Produkt oder Dienstleistungen gewähren. Der Kunde ist verantwortlich und haftbar für die Einhaltung der Bedingungen und Konditionen dieses Vertrags durch alle Authorized Users. Außer wie hierin ausdrücklich gestattet, wird weder der Kunde noch ein Authorized User, oder wird erlauben oder autorisieren, dass ein Dritter: (a) Reverse Engineering, Dekompilieren, Disassemblieren oder anderweitig versuchen, den Quellcode, Objektcode oder die zugrunde liegende Struktur, Ideen oder Algorithmen eines Produkts zu entdecken; (b) ein Produkt modifizieren, übersetzen oder darauf basierende abgeleitete Werke erstellen; (c) ein Produkt kopieren, vermieten, leasen, verteilen, verpfänden, zuweisen oder sonstige Übertragungen vornehmen oder ein Pfandrecht, Sicherheitsinteresse oder andere Belastungen auf ein Produkt zulassen; (d) ein Produkt für Timesharing oder Service-Büro-Zwecke oder anderweitig zum Nutzen Dritter verwenden; (e) hacken, manipulieren, die Integrität oder Leistung von Produkten stören oder anderweitig versuchen, unbefugten Zugang zu Produkten oder deren zugehörigen Systemen, Hardware oder Netzwerken oder jeglichem darin enthaltenen Inhalt oder Technologie zu erlangen; oder (f) proprietäre Hinweise oder Etiketten von Netwrix oder seinen Lieferanten auf einem Produkt entfernen oder unkenntlich machen. Der Kunde wird (i) kommerziell angemessene Anstrengungen unternehmen, um unbefugten Zugang zu oder Nutzung von Produkten zu verhindern und Netwrix umgehend über solch einen unbefugten Zugang oder Nutzung zu informieren, und (ii) jedes Produkt nur in Übereinstimmung mit der von Netwrix bereitgestellten Dokumentation und allen anwendbaren Gesetzen, Regeln und Vorschriften verwenden.

1.4 Verfügbarkeit für Cloud-Dienste. Im Hinblick auf jedes Produkt, das ein Cloud-Dienst ist, wird Netwrix kommerziell angemessene Anstrengungen unternehmen, die mit den vorherrschenden Industriestandards übereinstimmen, um den Cloud-Dienst so bereitzustellen, dass Fehler und Unterbrechungen beim Zugriff auf den Cloud-Dienst minimiert werden. Ohne das Vorstehende einzuschränken, wird Netwrix kommerziell angemessene Anstrengungen unternehmen, um aktuelle Informationen über die Verfügbarkeit der Cloud-Dienste unter https://status.netwrix.com bereitzustellen.

1.5 Data Security Posture Management. Im Hinblick auf jedes Produkt, das ein Cloud-Service ist, hat Netwrix administrative, technische und physische Schutzmaßnahmen implementiert, um die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Kundendaten auf dem Cloud-Service gemäß der anwendbaren Dokumentation zu schützen. Netwrix kann den Cloud-Service von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen ändern, ohne den Kunden zu benachrichtigen, um die Funktionen, Funktionen oder Leistung des Cloud-Service zu verbessern, vorausgesetzt, dass keine solche Änderung das Niveau oder die Qualität des Cloud-Service, wie zum Zeitpunkt der Einrichtung des Kundenkontos für den Zugriff auf den Cloud-Service durch Netwrix angeboten, wesentlich verringert. Ungeachtet des Vorstehenden kann Netwrix alle Verbesserungen und Änderungen am Cloud-Service vornehmen, die erforderlich sind, um die rechtlichen und regulatorischen Anforderungen von Netwrix sowie die Sicherheitsstandards aufrechtzuerhalten, solange solche Verbesserungen und Änderungen die Sicherheits- und Datenschutzgarantien nicht wesentlich verringern. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, die Sicherheit der Computersysteme des Kunden aufrechtzuerhalten und alle branchenüblichen Mindestsicherheitsanforderungen zu erfüllen, um Zugang zum Cloud-Service zu erhalten.

2. DIENSTLEISTUNGEN.

2.1 Support-Dienstleistungen. Die von Netwrix angebotenen Support-Dienstleistungen werden im Netwrix Customer Support Program Guide beschrieben, den Netwrix von Zeit zu Zeit aktualisieren kann, verfügbar unter https://www.netwrix.com/download/documents/Netwrix_Customer_Support_Program_Guide.pdf . Zu den Support-Dienstleistungen gehört der Zugang zur Anforderung von Unterstützung über das Web oder telefonisch für die in einer Bestellung angegebenen Produkte und, bezüglich jedes Produkts, das eine Software ist, das Herunterladen neuer Versionen und Releases der Software, einschließlich Softwarekorrekturen, -verbesserungen und -updates, sofern und wenn Netwrix sie allgemein ohne zusätzliche Kosten für die Lizenznehmer der Software zur Verfügung stellt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Einzelperson(en) zu benennen, die im Allgemeinen im Umgang mit Computern geschult sind, um Unterstützung von Netwrix anzufordern. Mit Ausnahme von Produkten, die Perpetual Software sind, wird Netwrix dem Kunden die in einer Bestellung angegebenen Support-Dienstleistungen während der entsprechenden Abonnementlaufzeit (der „Support Services Term“) zur Verfügung stellen; vorausgesetzt, dass Netwrix den Zugang zu oder die Verweigerung von Support-Dienstleistungen aussetzen kann, wenn die entsprechenden Gebühren nicht erhalten wurden. Support-Dienstleistungen für Produkte, die Perpetual Software sind, müssen separat erworben werden.

2.2 Professionelle Dienstleistungen. Von Zeit zu Zeit kann der Kunde Netwrix beauftragen, professionelle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Produkte durch den Kunden zu erbringen, entweder zu einem Festpreis oder auf Basis von Zeit und Material (die „Professional Services“). Die von Netwrix angebotenen Professional Services sind im Netwrix Professional Services Program Guide beschrieben, den Netwrix von Zeit zu Zeit aktualisieren kann, verfügbar unter https://www.netwrix.com/download/documents/Netwrix_Professional_Services_Program_Guide.pdf .

2.2.1 Leistungsbeschreibungen. Die professionellen Dienstleistungen können in einer Leistungsbeschreibung festgelegt werden. Jede Leistungsbeschreibung wird ausdrücklich durch Bezugnahme in diese Vereinbarung aufgenommen und unterliegt dieser Vereinbarung, wenn sie von einem autorisierten Vertreter jeder Partei (jeweils ein „SOW“) unterzeichnet wird. Jede SOW enthält eine Beschreibung der professionellen Dienstleistungen und damit verbundener Aktivitäten oder Liefergegenstände (je nach Fall) sowie die von Kunden oder Partner (je nach Fall) an Netwrix zu zahlenden Gebühren.

2.2.2 Netwrix Verpflichtungen. Netwrix wird (a) kommerziell angemessene Anstrengungen unternehmen, um die professionellen Dienstleistungen gemäß dieser Vereinbarung und der jeweiligen SOW auszuführen und abzuschließen und (b) entsprechend ausgebildetes und qualifiziertes Personal bereitstellen, um die professionellen Dienstleistungen zu erbringen. Sofern in einer SOW nicht anders vorgesehen, werden die professionellen Dienstleistungen ferngesteuert erbracht.

2.2.3 Verpflichtungen des Kunden. Der Kunde versteht, dass die Leistung von Netwrix bezüglich der Professionellen Dienstleistungen teilweise von den Handlungen des Kunden abhängig ist. Dementsprechend wird der Kunde Netwrix alle notwendigen Gegenstände und Unterstützung rechtzeitig zur Verfügung stellen, einschließlich der in der jeweiligen SOW genannten Gegenstände und Unterstützung. Alle Daten oder Zeiträume, die für die Leistung von Netwrix unter einer SOW relevant sind, werden angemessen und gerecht verlängert, um Verzögerungen aufgrund des Kunden zu berücksichtigen.

2.2.4 Laufzeit der professionellen Dienstleistungen. Netwrix wird die professionellen Dienstleistungen innerhalb der auf der jeweiligen Bestellung und/oder dem SOW angegebenen Zeit beginnen und abschließen oder, falls keine Zeit in einer Bestellung oder einem SOW oder anderweitig angegeben ist, innerhalb einer angemessenen Zeit unter Berücksichtigung der Komplexität und der Umstände der professionellen Dienstleistungen („Professional Services Term“). Während der Laufzeit der professionellen Dienstleistungen wird der Kunde sich bemühen, die professionellen Dienstleistungen zeitnah zu planen und abzuschließen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das rechtzeitige Bereitstellen des entsprechenden Personals, der Ausrüstung und der Umgebung.

2.2.5 Abschluss. Die Professional Services gelten als vollständig erbracht und abgeschlossen, sobald das Frühere eintritt: (i) die in der entsprechenden Bestellung und/oder SOW vorgesehene Zeit ist abgelaufen, (ii) Unterschrift des Kunden, die die Fertigstellung der Professional Services bestätigt, oder (iii) zwei Versuche von Netwrix per E-Mail, den Kunden nach Abschluss der Professional Services zu kontaktieren, auf die der Kunde nicht reagiert hat. Ungeachtet des Vorstehenden erlischt das Recht zur Nutzung der Professional Services neunzig (90) Kalendertage nach dem Kauf der Professional Services, sofern nicht anders in der entsprechenden Bestellung oder SOW angegeben.

2.2.6 Vor-Ort-Professionalservices. Sollte ein SOW Professionalservices beschreiben, die vor Ort beim Kunden durchgeführt werden müssen, wird Netwrix allen zum Zeitpunkt der Erbringung der Professionalservices durch Netwrix geltenden Kundenstandortregeln und -vorschriften nachkommen, die dem Kunden von Netwrix zur Verfügung gestellt wurden.

2.2.7 Subunternehmer. Netwrix darf Subunternehmer für die Erbringung der professionellen Dienstleistungen einsetzen; vorausgesetzt, dass Netwrix verantwortlich und haftbar bleibt für die Einhaltung der Bedingungen und Konditionen dieses Vertrags durch solche Subunternehmer. Dieser Vertrag wird keine vertragliche Beziehung zwischen dem Kunden und einem der Subunternehmer von Netwrix schaffen, noch verpflichtet er den Kunden dazu, Zahlungen an einen solchen Subunternehmer zu leisten oder dafür Sorge zu tragen, dass eine Zahlung erfolgt.

3. GEBÜHREN; ZAHLUNGSBEDINGUNGEN.

3.1 Gebühren. Der Kunde oder Partner (je nachdem, was zutrifft) wird Netwrix die in jedem Auftrag und in jeder SOW festgelegten Gebühren gemäß den hierin und darin festgelegten Bedingungen und Konditionen zahlen. Nach eigenem Ermessen kann Netwrix die in einem Auftrag angegebenen Preise für jede Verlängerung der Abonnementlaufzeit erhöhen.

3.2 Usage Verification. Customer’s use of each Product is limited to the quantity of licenses identified on the applicable Order(s). Where applicable, Customer acknowledges that the Products will transmit license usage data to Netwrix for purposes of verifying Customer’s compliance with this Agreement and the applicable Order. The information collected by Netwrix may include the license key or account administrator (as applicable), and the number of licenses in use for the Product (the “Usage Data”). If the Product does not transmit Usage Data to Netwrix, then Customer shall, upon Netwrix’s request (which request may not be more frequently than annually), certify Customer’s usage of the Product and permit Netwrix to review Customer’s use of the Product for compliance with this Agreement. Any reviews shall be scheduled at least five (5) business days in advance, shall be conducted remotely during normal business hours, and shall not unreasonably interfere with Customer’s business activities. If Customer’s use of the Product is found to be greater than authorized by the applicable Order(s) (an “Overage”), such Overage will be deemed an Order for all licenses used in excess of the authorized quantity and Customer will be invoiced for and agrees to pay for such additional licenses at the same per unit cost as the contracted quantity for the full Subscription Term or Support Services Term, as applicable, in accordance with the terms of the Agreement.

3.3 Zahlungsbedingungen. Netwrix wird dem Kunden oder Partner (je nachdem, was zutrifft) eine Rechnung für fällige und zahlbare Gebühren stellen. Die in einer Bestellung festgelegten Gebühren werden gemäß dieser Bestellung in Rechnung gestellt, und die fälligen Gebühren für professionelle Dienstleistungen werden gemäß der entsprechenden Bestellung und/oder dem SOW in Rechnung gestellt. Der Kunde oder Partner (je nachdem, was zutrifft) wird alle in Rechnung gestellten Beträge innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung an Netwrix zahlen, es sei denn, in der Bestellung ist eine andere Zahlungsfrist angegeben, in welchem Fall der Kunde oder Partner (je nachdem, was zutrifft) Netwrix innerhalb der auf der Bestellung angegebenen Tage zahlen wird. Wenn die Zahlung irgendwelcher Gebühren (einschließlich jeglicher Erstattung von Auslagen) nicht fristgerecht erfolgt, fällt eine Verspätungsgebühr in Höhe des geringeren Betrags von einem und einem halben Prozent (1,5%) pro Monat oder des höchsten gesetzlich erlaubten Zinssatzes an. Darüber hinaus wird der Kunde im Falle, dass Netwrix ein Inkassounternehmen beauftragt, um eine verspätete Zahlung einzutreiben, eine Inkassogebühr von dreißig Prozent (30%) des ausstehenden Saldos zahlen. Zusätzlich kann Netwrix, falls eine überfällige Zahlung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Fälligkeit bei Netwrix eingegangen ist, den Zugang des Kunden zu den Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen so lange aussetzen, bis die Zahlung erfolgt ist.

3.4 Netto der Steuern. Alle vom Kunden an Netwrix zu leistenden Zahlungen sind ohne Berücksichtigung von Verkaufs-, Verbrauchs- und sonstigen Abgaben oder Zöllen, gleich welcher Bezeichnung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Quellensteuern, Lizenzgebühren, Know-how-Zahlungen, Zoll, Privilegien, Verbrauchs-, Verkaufs-, Mehrwert- und Vermögenssteuern (zusammenfassend „Taxes“) zu verstehen. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Zahlung jeglicher Steuern, ausgenommen jene Steuern, die auf das Einkommen von Netwrix basieren. Der Kunde wird ohne Vorlage eines gültigen Befreiungsnachweises keine Steuern von den an Netwrix fälligen Beträgen einbehalten.

4. EIGENTUM; VORBEHALT VON RECHTEN.

4.1 Customer Data. Customer owns the unaltered data uploaded or otherwise input by Customer into each Product (collectively, “Customer Data”). For the avoidance of doubt, the Customer Data does not include data generated and made available to Customer via any Product or Service or anonymized and aggregated data created by, or on behalf of Netwrix, in accordance with this Agreement (“Netwrix Data”). Customer hereby grants to Netwrix a non-exclusive, worldwide, royalty-free, fully paid up, sublicenseable, right and license to (a) copy, distribute, display, create derivative works of and use the Customer Data to perform Netwrix’s obligations under this Agreement, and (b) copy, distribute, display, create derivative works of and otherwise use the Customer Data to the extent that such data is anonymized (i.e., no personally identifiable information) and/or aggregated. Customer reserves any and all right, title and interest in and to the Customer Data other than the rights and licenses expressly granted to Netwrix in this Section 4.1.

4.2 Produktbesitz. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Netwrix zwischen den Parteien alle Rechte, Titel und Interessen an und zu den Produkten, allen Kopien oder Teilen davon (unabhängig vom Hersteller), sowie allen Verbesserungen, Modifikationen und Weiterentwicklungen und allen damit verbundenen geistigen Eigentumsrechten behält. Netwrix gewährt keine und behält alle Rechte vor, die nicht ausdrücklich dem Kunden unter diesem Vertrag in Bezug auf die Produkte gewährt werden.

4.3 Rückmeldung. Der Kunde kann von Zeit zu Zeit Vorschläge, Kommentare zur Verbesserung oder Funktionalität oder anderes Feedback („Feedback“) an Netwrix bezüglich der Produkte geben. Netwrix hat das volle Ermessen zu entscheiden, ob die Entwicklung der angeforderten Verbesserungen, neuen Funktionen oder Funktionalitäten fortgesetzt wird oder nicht. Der Kunde gewährt hiermit Netwrix eine gebührenfreie, vollständig bezahlte, weltweite, übertragbare, unterlizenzierbare, unwiderrufliche, dauerhafte Lizenz, um (a) das Feedback zu kopieren, zu verteilen, zu übermitteln, darzustellen, aufzuführen und abgeleitete Werke des Feedbacks zu erstellen; und (b) das Feedback und/oder jeglichen Gegenstand davon zu nutzen, einschließlich ohne Einschränkung, das Recht zu entwickeln, herzustellen, herstellen zu lassen, zu vermarkten, zu fördern, zu verkaufen, verkaufen zu lassen, zum Verkauf anzubieten, zum Verkauf angeboten zu haben, zu importieren, importieren zu lassen, zu vermieten, bereitzustellen und/oder Produkte oder Dienstleistungen zu verleasen, die das Feedback und/oder jeglichen Gegenstand des Feedbacks praktizieren oder verkörpern, oder für die Nutzung in der Praxis des Feedbacks und/oder jeglichen Gegenstands des Feedbacks konfiguriert sind.

5. BEGRIFF, KÜNDIGUNG.

5.1 Laufzeit. Die Laufzeit dieses Vertrags beginnt am Wirksamkeitsdatum und dauert bis zum Ablauf oder zur Kündigung aller Abonnementlaufzeiten gemäß den hierin festgelegten Bedingungen oder in der jeweiligen Bestellung (der „Term“). Jede Abonnementlaufzeit wird für den in der Bestellung festgelegten Zeitraum fortgesetzt und, sofern dieser Vertrag und/oder die jeweilige Bestellung nicht früher gemäß den hierin festgelegten Bedingungen oder in der jeweiligen Bestellung endet, wird sich diese Abonnementlaufzeit automatisch um zusätzliche einjährige Zeiträume (jeweils eine „Renewal Subscription Term“) verlängern, es sei denn, eine der Parteien übermittelt der anderen Partei eine schriftliche Nichtverlängerungsmitteilung mindestens sechzig (60) Tage vor Ende der jeweils aktuellen Laufzeit (jegliche solche Mitteilung des Kunden muss per E-Mail an customersuccess@netwrix.com eingereicht werden). Jede Verlängerung der Abonnementlaufzeit wird als Teil der entsprechenden „Subscription Term“ angesehen. Netwrix behält sich das Recht vor, die Gebühren für jede Verlängerung zu erhöhen.

5.2 Kündigung. Zusätzlich zu anderen Rechtsmitteln, die ihr zur Verfügung stehen, kann jede Partei diesen Vertrag und/oder jede Bestellung und/oder jede SOW mit schriftlicher Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei diesen Vertrag (oder jede Bestellung oder SOW) wesentlich verletzt und es versäumt, diesen Verstoß innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung zu beheben. Die Kündigung oder das Auslaufen dieses Vertrags entbindet den Kunden oder Partner nicht von seiner Verpflichtung, alle Gebühren gemäß jeder Bestellung, SOW oder diesem Vertrag zu zahlen.

5.3 Auswirkungen der Beendigung. Nach Ablauf oder Beendigung dieses Vertrags (a) enden sofort alle hierunter gewährten Rechte und Lizenzen sowie alle Verpflichtungen von Netwrix zur Bereitstellung der Produkte und Dienstleistungen, (b) werden alle Bestellungen und Leistungsbeschreibungen sofort beendet und (c) wird der Kunde die Nutzung aller Produkte einstellen. Unverzüglich nach Ablauf oder Beendigung dieses Vertrags wird Netwrix dem Kunden eine Rechnung über alle fälligen und zahlbaren Gebühren stellen, die der Kunde noch nicht bezahlt hat, und der Kunde ist verpflichtet, alle diese Beträge zu zahlen.

5.4 Fortbestand. Die Bestimmungen dieses Vertrags, die ihrer Natur nach auch nach Beendigung oder Ablauf des Vertrags weiterhin gelten sollen, überdauern jede Beendigung/Ablauf des Vertrags und bleiben nach einer solchen Beendigung/Ablauf in Kraft.

6. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ.

6.1 Definition.Confidential Information“ bezeichnet, vorbehaltlich der in dem folgenden Satz genannten Ausnahmen, jegliche Informationen oder Daten, unabhängig davon, ob sie in materieller Form vorliegen, die von einer Partei (der „Disclosing Party“) offengelegt wurden und die die offengelegende Partei entweder als vertraulich oder als Eigentum gekennzeichnet hat, oder die innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Offenlegung gegenüber der anderen Partei (der „Receiving Party“) schriftlich als vertraulich oder als Eigentum identifiziert hat; vorausgesetzt jedoch, dass Informationen, die sich auf Geschäftspläne, Strategien, Technologie, Forschung und Entwicklung, aktuelle und potenzielle Kunden, Abrechnungsunterlagen und Produkte oder Dienstleistungen einer offengelegenden Partei beziehen, als vertrauliche Informationen der offengelegenden Partei angesehen werden, auch wenn sie nicht so gekennzeichnet oder identifiziert sind. Zu den vertraulichen Informationen von Netwrix gehören ohne Einschränkung die Produkte, Dienstleistungen und Netwrix-Daten. Informationen und Daten gelten hierunter nicht als vertrauliche Informationen, wenn solche Informationen: (a) der empfangenden Partei vor dem Erhalt von der offengelegenden Partei direkt oder indirekt von einer Quelle bekannt sind, die nicht zur Vertraulichkeit gegenüber der offengelegenden Partei verpflichtet ist; (b) der empfangenden Partei bekannt werden (unabhängig von der Offenlegung durch die offengelegende Partei) direkt oder indirekt von einer Quelle, die nicht zur Vertraulichkeit gegenüber der offengelegenden Partei verpflichtet ist; (c) öffentlich bekannt werden oder aufhören, geheim oder vertraulich zu sein, außer durch einen Verstoß gegen diese Vereinbarung durch die empfangende Partei; oder (d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt werden.

6.2 Verwendung und Offenlegung vertraulicher Informationen. Die empfangende Partei erkennt an, dass sie Zugang zu den vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei haben wird. Die empfangende Partei wird (a) solche vertraulichen Informationen in keiner Weise verwenden, weder für ihr eigenes Konto noch für das Konto eines Dritten, außer zur Ausübung ihrer Rechte und Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder einem SOW, oder (b) solche vertraulichen Informationen an Dritte weitergeben, außer sie stellt solche vertraulichen Informationen (i) ihren Mitarbeitern und Beratern zur Verfügung, die im Zusammenhang mit der Ausübung der Rechte und der Erfüllung der Verpflichtungen der empfangenden Partei aus diesem Vertrag oder einem SOW Zugang zu den vertraulichen Informationen benötigen; und (ii) professionellen Beratern (z.B. Anwälten und Buchhaltern); vorausgesetzt jedoch, dass alle diese Mitarbeiter, Berater und professionellen Berater durch schriftliche Vereinbarungen oder, im Falle von professionellen Beratern, ethische Pflichten gebunden sind, solche vertraulichen Informationen gemäß den Bedingungen und Konditionen dieses Abschnitts 6 zu behandeln, zu halten und zu schützen. Die empfangende Partei wird keinen unbefugten Personen Zugang zu den vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei gewähren und wird alle vernünftigerweise notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit solcher Informationen zu schützen, einschließlich der Implementierung und Durchsetzung von Verfahren zur Minimierung der Möglichkeit der unbefugten Nutzung oder Kopierung solcher vertraulichen Informationen.

6.3 Gesetzlich erforderliche Offenlegungen. Falls die empfangende Partei aufgrund eines Gesetzes, einer Regelung oder Verordnung verpflichtet ist, irgendwelche vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei offenzulegen, sei es durch Vorladung, gerichtliche oder verwaltungsrechtliche Anordnung oder anderweitig, wird die empfangende Partei der offenlegenden Partei zuerst eine schriftliche Mitteilung über diese Anforderung zukommen lassen und der offenlegenden Partei die Möglichkeit einräumen, in allen relevanten Verfahren zu intervenieren, um ihre Interessen an den vertraulichen Informationen zu schützen, und wird vollständige Zusammenarbeit und Unterstützung leisten, um der offenlegenden Partei zu helfen, diesen Schutz zu erlangen.

6.4 Abhilfemaßnahmen. Der Kunde erkennt an, dass jede unbefugte Nutzung eines Produkts irreparablen Schaden und Verletzungen für Netwrix verursachen kann, für die es keine angemessene Abhilfe nach dem Gesetz gibt. Zusätzlich zu allen anderen unter diesem Vertrag, nach dem Gesetz oder in Billigkeit verfügbaren Abhilfemaßnahmen, stimmt der Kunde weiterhin zu, dass Netwrix berechtigt sein wird, eine einstweilige Verfügung zu suchen, falls der Kunde ein Produkt entgegen der hierin gewährten beschränkten Lizenz verwendet oder ein Produkt auf eine Weise verwendet, die durch diesen Vertrag nicht ausdrücklich gestattet ist. Darüber hinaus erkennt jede Partei an, dass jeder Verstoß gegen diesen Abschnitt 6 irreparablen Schaden und Verletzungen für die andere Partei verursachen kann, für die es keine angemessene Abhilfe nach dem Gesetz gibt. Zusätzlich zu allen anderen unter diesem Vertrag, nach dem Gesetz oder in Billigkeit verfügbaren Abhilfemaßnahmen, stimmt jede Partei weiterhin zu, dass die andere Partei berechtigt sein wird, eine einstweilige Verfügung zu suchen, im Falle eines solchen Verstoßes gegen diesen Abschnitt 6.

6.5 Datenschutz. Soweit Netwrix im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung personenbezogene Daten erhebt, wird Netwrix diese personenbezogenen Daten nur gemäß seiner Datenschutzrichtlinie verwenden, die Netwrix von Zeit zu Zeit aktualisieren kann, verfügbar unter www.netwrix.com/privacy.html oder gemäß einer gegenseitig vereinbarten Datenverarbeitungsvereinbarung, die Vorrang vor der Datenschutzrichtlinie hat.

7. ZUSICHERUNGEN, GARANTIEN UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS.

7.1 Gegenseitige Zusicherungen und Garantien. Jede Partei versichert und garantiert der anderen Partei, dass (a) sie die erforderliche Befugnis und Autorität besitzt, um diesen Vertrag zu schließen und ihre Verpflichtungen hieraus zu erfüllen; (b) die Unterzeichnung dieses Vertrags und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen daraus keine anderen Verträge verletzen, an denen sie beteiligt ist; und (c) dieser Vertrag bei Unterzeichnung durch beide Parteien eine rechtsgültige, wirksame und verbindliche Verpflichtung darstellt.

7.2 Gewährleistung „WIE BESCHAFFEN“ für die Testversion. KUNDE UND NETWRIX STIMMEN ZU, DASS JEGLICHE BETA-SOFTWARE, TESTSOFTWARE ODER ANDERE KOSTENLOS ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE PRODUKTE „WIE BESCHAFFEN“, OHNE UNTERSTÜTZUNG UND OHNE GEWÄHRLEISTUNG VON NETWRIX BEREITGESTELLT WERDEN, SEI ES AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DES EIGENTUMS, DER NICHTVERLETZUNG UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.

7.3 Netwrix Zusicherungen und Garantien für Software. Netwrix garantiert, dass für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab dem Datum, an dem Netwrix die Lizenzschlüssel oder Zugangsdaten für die Produkte an den Kunden ausstellt: (i) die von Netwrix bereitgestellten Medien, falls vorhanden, auf denen die Software (ausgenommen Beta-Software oder Testsoftware) aufgezeichnet ist, frei von wesentlichen Material- und Verarbeitungsfehlern bei normaler Nutzung sein werden und (ii) die Produkte (ausgenommen Beta-Software oder Testsoftware), wie von Netwrix bereitgestellt, im Wesentlichen den in der Dokumentation für diese Software geltenden Spezifikationen entsprechen werden (zusammen die „Product Warranties“). Der Kunde muss jegliche Verstöße gegen die Softwaregarantien während der Garantiezeit schriftlich an Netwrix melden, und das ausschließliche Rechtsmittel des Kunden und die alleinige Verpflichtung von Netwrix bei einem solchen Garantieverstoß besteht darin, dass Netwrix entweder defekte Medien ersetzt und reproduzierbare Fehler, die einen Verstoß gegen die Product Warranties verursachen, innerhalb einer angemessenen Zeit unter Berücksichtigung der Schwere des Fehlers und seiner Auswirkungen auf den Kunden korrigiert oder eine Umgehungslösung bereitstellt oder, nach Wahl von Netwrix, die für die nicht konformen Produkte gezahlten Gebühren erstattet, nach Rückgabe des betreffenden Produkts an Netwrix und Beendigung der zugehörigen Lizenz hierunter. Die Product Warranties gelten nicht, soweit sie aus folgendem resultieren: (a) Modifikation des betreffenden Produkts; (b) Nutzung des Produkts anders als in der Dokumentation vorgesehen oder in Verletzung dieses Vertrags; (c) die Kombination des Produkts mit anderen Elementen, die nicht von Netwrix geliefert wurden; oder (d) das Versäumnis des Kunden, ein von Netwrix im Rahmen der Support-Dienste bereitgestelltes Update anzuwenden oder eine von Netwrix anderweitig empfohlene Maßnahme, die den Verstoß gegen die Product Warranties behoben hätte.

7.4 Netwrix Zusicherungen und Gewährleistungen für professionelle Dienstleistungen. Netwrix sichert dem Kunden zu und gewährleistet, dass die professionellen Dienstleistungen fachgerecht und sachkundig erbracht werden, entsprechend dem Standard und der Qualität, die allgemein in seiner Branche anerkannt und akzeptiert sind.

7.5 Haftungsausschluss. AUSSER WIE HIERIN AUSDRÜCKLICH FESTGELEGT, WERDEN DIE PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN „WIE BESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND Netwrix LEHNT JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG AB. AUSSER WIE ANDERWEITIG IN DIESEM VERTRAG AUSDRÜCKLICH VORGESEHEN, GIBT KEINE PARTEI IRGENDEINE ZUSÄTZLICHE ERKLÄRUNG ODER GARANTIE IRGENDEINER ART, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND (ENTWEDER TATSÄCHLICH ODER DURCH GESETZESVOLLZUG), ODER GESETZLICH, BEZÜGLICH IRGENDEINES ANGELEGENHEITEN. JEDE PARTEI LEHNT AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, QUALITÄT, GENAUIGKEIT, TITEL UND NICHTVERLETZUNG AB. KEINE PARTEI GARANTIERT, DASS DIE VON IHR BEREITGESTELLTEN PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN FEHLERFREI SIND ODER DASS DER BETRIEB IHRER PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN SICHER ODER UNUNTERBROCHEN IST.

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN.

8.1 Haftungsausschluss für Folgeschäden. DIE PARTEIEN VEREINBAREN HIERMIT, DASS UNABHÄNGIG VON ANDEREN BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGES, AUSSER BEI HAFTUNG AUFGRUND EINES VERSTOSSES DES KUNDEN GEGEN ABSCHNITT 1.2 ODER 1.3 ODER EINES VERSTOSSES EINER PARTEI GEGEN ABSCHNITT 7, IN KEINEM FALL WIRD EINE PARTEI DER ANDEREN FÜR BESONDERE, INDIREKTE, VERTRAUENSSCHÄDEN, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART, VERLORENE ODER BESCHÄDIGTE DATEN, ENTGANGENE GEWINNE ODER ENTGANGENE EINNAHMEN HAFTEN, GLEICHGÜLTIG OB AUFGRUND VON VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG, SELBST WENN EINE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE.

8.2 Allgemeine Haftungsobergrenze. UNABHÄNGIG VON ANDEREN BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGES, AUSSER BEI HAFTUNG AUFGRUND VON (A) VERSTÖSSEN DES KUNDEN GEGEN ABSCHNITT 1.2 ODER 1.3 OBEN, (B) VERSTÖSSEN EINER PARTEI GEGEN ABSCHNITT 6 OBEN, ODER (C) DEN IN ABSCHNITT 9 UNTEN FESTGELEGTEN INDEMNIFIZIERUNGSPFLICHTEN EINER PARTEI, WIE ANWENDBAR, WIRD UNTER KEINEN UMSTÄNDEN DIE HAFTUNG EINER PARTEI FÜR ALLE ANSPRÜCHE, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEANSPRÜCHE), UNABHÄNGIG VOM FORUM UND UNABHÄNGIG DAVON, OB EINE HANDLUNG ODER ANSPRUCH AUF VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG BASIERT, DIE GESAMTEN VOM KUNDEN AN NETWRIX UNTER DIESEM VERTRAG WÄHREND DES ZWÖLF (12) MONATE ZEITRAUMS VOR DEM EREIGNIS ODER DEN UMSTÄNDEN, DIE ZU EINER SOLCHEN HAFTUNG FÜHREN, GEZAHLTEN GEBÜHREN ÜBERSCHREITEN. UNABHÄNGIG VOM VORSTEHENDEN WIRD UNTER KEINEN UMSTÄNDEN DIE HAFTUNG EINER PARTEI FÜR ANSPRÜCHE, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT EINER SPEZIFISCHEN LEISTUNGSBESCHREIBUNG ERGEBEN, UNABHÄNGIG VOM FORUM UND UNABHÄNGIG DAVON, OB EINE HANDLUNG ODER ANSPRUCH AUF VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG BASIERT, DIE GESAMTEN VOM KUNDEN AN NETWRIX UNTER EINER SOLCHEN LEISTUNGSBESCHREIBUNG WÄHREND DES ZWÖLF (12) MONATE ZEITRAUMS VOR DEM EREIGNIS ODER DEN UMSTÄNDEN, DIE ZU EINER SOLCHEN HAFTUNG FÜHREN, GEZAHLTEN GEBÜHREN ÜBERSCHREITEN. DIE VORSTEHENDEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN SIND KUMULATIV UND NICHT PRO VORFALL. UNABHÄNGIG VON ETWAIGEN GEGENTEILIGEN BESTIMMUNGEN IN DIESEM ABSCHNITT 8 ODER ANDERWEITIG IN DIESEM VERTRAG, WIRD IN KEINEM FALL DIE INDEMNIFIZIERUNGSPFLICHT VON NETWRIX UNTER DIESEM VERTRAG ZWEI MAL (2X) DIE GESAMTEN VOM KUNDEN AN NETWRIX UNTER DIESEM VERTRAG WÄHREND DES ZWÖLF (12) MONATE ZEITRAUMS VOR DEM EREIGNIS ODER DEN UMSTÄNDEN, DIE ZU EINER SOLCHEN HAFTUNG FÜHREN, GEZAHLTEN GEBÜHREN ÜBERSCHREITEN.

8.3 Unabhängige Risikoverteilung. Jede Bestimmung dieses Vertrags, die eine Haftungsbeschränkung, Gewährleistungsausschluss oder Schadensausschluss vorsieht, dient dazu, die Risiken dieses Vertrags zwischen den Parteien zu verteilen. Jede dieser Bestimmungen ist trennbar und unabhängig von allen anderen Bestimmungen dieses Vertrags, und jede dieser Bestimmungen gilt auch dann, wenn sie ihren wesentlichen Zweck verfehlt haben.

9. HAFTUNGSFREISTELLUNG.

9.1 Freistellung durch Netwrix. Netwrix wird den Kunden und dessen Vorstandsmitglieder, Direktoren, Bevollmächtigten und Angestellten („Customer Indemnified Parties“) von Vergleichssummen und Schäden, Verbindlichkeiten, Strafen, Kosten und Ausgaben („Liabilities“), die an Dritte zu zahlen sind oder von den Customer Indemnified Parties zu tragen sind (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), freistellen, verteidigen und schadlos halten, die direkt oder indirekt aus einer Behauptung, Forderung oder Anschuldigung eines Dritten resultieren, die auf der Behauptung beruht, dass die autorisierte Nutzung eines Produkts durch den Kunden ein US-Patent oder Urheberrechte eines Dritten verletzt oder missbraucht. Ungeachtet des Vorstehenden wird Netwrix unter diesem Abschnitt 9.1 keine Haftung oder Verpflichtung für eine Liability übernehmen, wenn eine solche Liability ganz oder teilweise verursacht wird durch (a) eine Änderung des betreffenden Produkts durch eine andere Partei als Netwrix ohne ausdrückliche Zustimmung von Netwrix; (b) die Kombination, den Betrieb oder die Nutzung eines solchen Produkts mit anderen Produkten, Daten oder Dienstleistungen, bei denen das Produkt an sich nicht verletzend wäre; oder (c) eine unbefugte oder unsachgemäße Verwendung eines solchen Produkts. Sollte die Nutzung eines Produkts durch den Kunden Gegenstand einer Verletzungsklage geworden sein oder nach Meinung von Netwrix wahrscheinlich werden, kann Netwrix nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten (i) für den Kunden das Recht erwerben, das Produkt wie hierin festgelegt weiter zu nutzen; (ii) das Produkt ersetzen oder ändern, damit es nicht verletzend ist, solange das Produkt mindestens gleichwertige Funktionalität hat; (iii) ein Äquivalent für das Produkt bereitstellen; oder (iv) wenn die Optionen (i)-(iii) nicht vernünftigerweise durchführbar sind, dieses Abkommen beenden. Dieser Abschnitt 9.1 legt die gesamte Verpflichtung von Netwrix und die alleinigen Rechtsmittel des Kunden im Zusammenhang mit jeglichen Ansprüchen bezüglich der geistigen Eigentumsrechte Dritter fest.

9.2 Freistellung durch den Kunden. Der Kunde wird Netwrix und die Direktoren, Vorstände, Agenten und Angestellten von Netwrix („Netwrix Indemnified Parties“) schadlos halten von Verbindlichkeiten, die an Dritte zahlbar sind oder von den Netwrix Indemnified Parties getragen werden müssen (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), die direkt oder indirekt aus einer Forderung, Anforderung oder Behauptung eines Dritten entstehen, die sich aus (a) der von Netwrix autorisierten Nutzung der Kundendaten oder (b) jeglicher Nutzung oder Offenlegung eines Produkts durch den Kunden in Verletzung dieses Vertrags ergibt.

9.3 Verfahren zur Freistellung. Wenn eine von Kunden freigestellte Partei oder eine von Netwrix freigestellte Partei (jeweils eine „Indemnified Party“) Kenntnis von einer Angelegenheit erlangt, von der sie glaubt, dass sie gemäß Abschnitt 9.1 oder Abschnitt 9.2, je nachdem, freigestellt werden sollte, die einen Anspruch, eine Klage, eine Untersuchung, ein Schiedsverfahren oder ein anderes Verfahren gegen die freigestellte Partei durch einen Dritten (jeweils eine „Action“) beinhaltet, wird die freigestellte Partei der anderen Partei (der „Indemnifying Party“) unverzüglich schriftlich von dieser Angelegenheit in Kenntnis setzen. Die freigestellte Partei wird, auf Kosten der freistellenden Partei, mit dieser und deren Anwälten bei der Verteidigung zusammenarbeiten und die freigestellte Partei hat das Recht, auf eigene Kosten, mit einem Anwalt ihrer Wahl vollumfänglich an der Verteidigung dieser Angelegenheit teilzunehmen. Jeder Kompromiss oder jede Einigung bezüglich einer Angelegenheit erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung beider Parteien hierunter, wobei diese Zustimmung nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf.

10. EINHALTUNG DER GESETZE.

10.1 Einhaltung von Gesetzen. Jede Partei wird alle bundesstaatlichen, staatlichen, landkreis- und lokalen Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Regeln und Codes einhalten, die für diese Partei im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten unter diesem Vertrag anwendbar sind.

10.2 US-Exportkontrollgesetze. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung behält jede Partei die Verantwortung für die Einhaltung aller anwendbaren US-Exportkontrollgesetze und Wirtschaftssanktionsprogramme in Bezug auf ihr jeweiliges Geschäft, ihre Einrichtungen und ihr Personal. US-Exportkontrollgesetze verbieten oder beschränken (a) Transaktionen mit bestimmten Personen und (b) die Art und den Umfang von Technologien und Dienstleistungen, die exportiert werden dürfen. Zu diesen Gesetzen gehören der Arms Export Control Act, der Export Administration Act, der International Emergency Economic Powers Act, der Atomic Energy Act und die gemäß diesen erlassenen Vorschriften, einschließlich der Export Administration Regulations (EAR) (15 CFR Teile 730-774), der International Traffic in Arms Regulations (ITAR) (22 CFR Teile 120-130) und der Exportvorschriften der Nuclear Regulatory Commission und des Department of Energy (10 CFR Teile 110 und 810). Exportkontrollvorschriften können sich ändern und der Export von Waren und/oder technischen Daten aus den USA ohne Exportlizenz oder andere angemessene behördliche Genehmigung kann strafrechtliche Haftung nach sich ziehen. Jede Partei erkennt an, dass sie sich an die US-Ministerien für Handel, Außenbeziehungen, Energie und Finanzen wenden kann, um Leitlinien zu den geltenden Lizenzanforderungen und Beschränkungen zu erhalten. Keine Partei wird technische Spezifikationen oder Daten, die sie von der anderen Partei erhalten hat, an ausländische Personen oder Länder in einer Weise exportieren, wiederausführen oder übertragen, die nicht mit den geltenden Exportkontroll- oder Wirtschaftssanktionsvorschriften vereinbar ist.

11. ALLGEMEIN.

11.1 Selbstständiger Auftragnehmer. Netwrix handelt bei der Ausführung dieses Vertrags als selbstständiger Auftragnehmer. Das von Netwrix hierunter bereitgestellte Personal sind keine Mitarbeiter oder Beauftragten des Kunden. Netwrix ist allein verantwortlich für die Zahlung der Vergütung jeglichen eigenen Personals. Netwrix hat weder das Recht, die Befugnis noch die Vollmacht, Verpflichtungen im Namen des Kunden zu erstellen, und wird gegenüber Dritten nicht vorgeben, eine solche Befugnis zur Erstellung von Verpflichtungen, sei es ausdrücklich oder stillschweigend, ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden zu haben.

11.2 Anwendbares Recht; Gerichtsstand. Dieses Abkommen unterliegt den Gesetzen des Staates Delaware, die für solche Vereinbarungen gelten, ohne Rücksicht auf Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für jegliche aus diesem Abkommen resultierende Rechtsstreitigkeiten ist ein entsprechendes Bundes- oder Landesgericht in Delaware, und die Parteien vereinbaren, Einwände oder Verteidigungen aufgrund des Gerichtsstandes oder der Unannehmlichkeit des Forums nicht zu erheben und darauf zu verzichten. Ungeachtet des Vorstehenden gilt, wenn der Kunde eine Versandadresse im Vereinigten Königreich, der Republik Irland oder einer anderen Adresse innerhalb der Europäischen Union hat, dass dieses Abkommen den Gesetzen von England und Wales unterliegt und in Übereinstimmung damit ausgelegt wird, ohne Bezugnahme auf die Grundsätze des Kollisionsrechts, und dass die Gerichte von England und Wales ausschließliche Gerichtsbarkeit haben, um jegliche Streitigkeiten, rechtliche Handlungen oder Verfahren zu entscheiden, die aus oder in Bezug auf dieses Abkommen entstehen, einschließlich seines Gegenstands und/oder seiner Auslegung.

11.3 Gesamte Vereinbarung; Vorrang. Diese Vereinbarung, die Bestellung(en) und etwaige Leistungsbeschreibungen enthalten die endgültige und vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien für die Bereitstellung der Produkte und die Erbringung der Dienstleistungen und ersetzen alle vorherigen und gleichzeitigen Verhaltensweisen, Vereinbarungen, Aussagen, Darstellungen, Verhandlungen, Geschäftsabläufe, Geschäftsbeziehungen und Kommunikationen in Bezug auf diese Dienstleistungen und Produkte, ob schriftlich oder mündlich. Diese Vereinbarung kann nicht geändert oder ergänzt werden, außer in Übereinstimmung mit einer schriftlichen Vereinbarung, die von einem autorisierten Vertreter jeder Partei unterzeichnet wurde. Jegliche gegenteiligen oder ergänzenden Geschäftsbedingungen auf einer Bestellung oder einem anderen Dokument, das vom Kunden oder Partner ausgestellt wird, dienen nur der administrativen Erleichterung und sind für Netwrix nicht bindend, auch wenn sie von Netwrix unterzeichnet wurden, und die Leistung durch Netwrix stellt keine Zustimmung von Netwrix zu gegenteiligen oder ergänzenden Geschäftsbedingungen dar. Im Falle eines Konflikts zwischen dieser Vereinbarung und einer SOW haben die Bedingungen dieser Vereinbarung Vorrang, es sei denn, eine solche SOW ändert diese Bedingungen ausdrücklich, in welchem Fall die so geänderten Bedingungen nur in Bezug auf diese SOW gelten.

11.4 Höhere Gewalt. Jede Partei wird von der Leistung für jeden Zeitraum entschuldigt, während dessen und in dem Umfang, in dem sie daran gehindert wird, irgendwelche ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag ganz oder teilweise zu erfüllen, aufgrund einer Ursache, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegt und nicht durch ihr Verschulden oder ihre Fahrlässigkeit verursacht wurde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, höhere Gewalt, Kriegshandlungen, Epidemien, Feuer, Ausfall von Kommunikationsleitungen, Stromausfälle, Erdbeben, Überschwemmungen, Schneestürme oder andere Naturkatastrophen (jedoch ausgenommen sind Ausfälle, die durch die finanzielle Situation einer Partei verursacht werden oder irgendwelche internen Arbeitsprobleme (einschließlich Streiks, Aussperrungen, Arbeitsniederlegungen oder -verlangsamungen oder die Androhung davon)) (ein „Force Majeure Event“). Verzögerungen bei der Erfüllung von Verpflichtungen aufgrund eines Force Majeure Event verlängern automatisch die Frist für die Erfüllung solcher Verpflichtungen um einen Zeitraum, der der Dauer dieses Force Majeure Event entspricht. Sofern nicht anders schriftlich von den Parteien vereinbart, kann im Falle einer solchen Nichtleistung, die dreißig (30) Tage oder länger andauert, jede Partei diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen. Im Falle eines Force Majeure Event wird die betroffene Partei der anderen Partei so bald wie vernünftigerweise möglich eine schriftliche Mitteilung darüber geben, die Ursache und Wirkung ihres Leistungsausfalls beschreiben und die voraussichtliche Dauer ihrer Unfähigkeit zur Leistung.

11.5 Öffentlichkeitsarbeit. Keine der Parteien wird den Namen der anderen Partei in öffentlichen Ankündigungen, Pressemitteilungen oder anderen Werbematerialien ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei verwenden; vorausgesetzt, der Kunde stimmt zu, dass Netwrix ohne eine solche Zustimmung (a) den Namen des Kunden (einschließlich der Anzeige eines Kundenzeichens) auflisten und die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien auf der Website von Netwrix und in anderem Marketing- und Werbematerial zusammen mit einer Liste anderer Kunden identifizieren darf und (b) falls der Kunde Netwrix in irgendwelchen öffentlich zugänglichen Dokumenten erwähnt, eine Pressemitteilung herausgeben darf, die auf diese öffentliche Bekanntmachung und die Nutzung der Produkt(e) durch den Kunden Bezug nimmt.

11.6 Verzichtserklärung. Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei bei der Durchsetzung der Bedingungen und Konditionen dieses Vertrags oder beim Bestehen auf strikter Erfüllung der Verpflichtungen der anderen Partei wird nicht als Verzicht darauf ausgelegt. Ein Verzicht auf eine Bestimmung dieses Vertrags durch eine der Parteien ist nur dann wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und wird nicht als Verzicht auf einen nachfolgenden Verstoß oder Ausfall unter derselben oder einer anderen Bestimmung dieses Vertrags ausgelegt. Kein Verhalten, keine Aussage, kein Verhaltensmuster, keine Geschäftsabwicklung, kein mündlicher Ausdruck oder eine andere Handlung wird als Verzicht ausgelegt.

11.7 Teilunwirksamkeit. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags als undurchsetzbar oder ungültig befunden werden, wird diese Bestimmung auf das notwendige Mindestmaß beschränkt oder eliminiert, sodass dieser Vertrag im Übrigen vollständig in Kraft und durchsetzbar bleibt.

11.8 Abtretung. Keine der Parteien darf diese Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an einen Dritten abtreten; vorausgesetzt jedoch, dass jede Partei diese Vereinbarung an einen Erwerber oder Nachfolger des gesamten Geschäfts oder wesentlicher Vermögenswerte, auf die sich diese Vereinbarung bezieht, abtreten darf, sei es durch Fusion, Verkauf von Vermögenswerten, Verkauf von Aktien, Reorganisation oder anderweitig. Jede Abtretung oder versuchte Abtretung durch eine der Parteien, die nicht in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt 11.8 erfolgt, ist nichtig und unwirksam.